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Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung tritt bei Kosten in Kraft, die durch Krankheit oder Unfall bei dem in der privaten Krankenversicherung versicherten Menschen entstehen. Dabei handelt es sich um einen privaten Versicherungsanbieter, von denen es mittlerweile ein Vielzahl in Deutschland gibt. Freiwillig versichern in der PKV können sich nur die Menschen, die keinerlei Möglichkeit haben sich in der gestzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dies ist bei Beamten und Selbständigen der Fall, sowie bei Angestellten, deren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt. Der Beitrag setzt sich zusammen unter Berücksichtigung des Alters, Geschlechtes, Gesundheitszustand, Einkommen und Beruf des zu Versicherten. Es gibt unterschiedliche Modelle der PKV. Es wird unterschieden zwischen Voll-, Teil-, und Zusatzversicherung. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.