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Riester-Rente
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine vom Staat geförderte private Rente. Die Förderung dieser privaten Rente geschieht durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Anspruch auf die Riester-Rente hat nur der zulagenberechtigte Personenanspruchskreis. Denn hierbei handelt es sich um eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung und das auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen dabei sind Alters-, Hinterbliebenen-, und Invalidenrente. Als die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 durchgeführt wurde, schlug Walter Riester, der damalige Minister für Arbeit und Sozialordnung vor, dass man die Altersvorsorge durch einen Zuschlag fördern könne. Anspruchsberechtige sollten genau prüfen lassen, inwieweit die Inanspruchnahme der Riester-Rente für sie sinnvoll ist.
